Diese Verpackung ist in der Verpackungsanweisung P406 sowohl in Absatz (2), als auch in Absatz (3) aufgefhrt. Nach Absatz (2) ist die Verpackung nur mit wasserbestndigem Innensack, Auskleidung aus Kunststofffolie oder wasserbestndiger Beschichtung zulssig, nach Absatz (3) wird dies nicht gefordert.